Covid-19 Maßnahmen

Als Kommandant der Feuerwehr Gleinstätten gebe ich folgende DIENSTANWEISUNG über die Maßnahmen die den Feuerwehrdienst betreffen an meine Mannschaft weiter.

Alarmierung bei kleinen Einsätzen ergeht telefonisch an Kommandant
Die Landesleitzentrale Florian Steiermark (Notruf 122) informiert für die Dauer dieser Ausnahmesituation ab sofort und bis auf Widerruf nach Ermessen des Disponenten bei kleinen, nicht-zeitkritischen Einsätzen den zuständigen Feuerwehrkommandanten vor der Alarmierung telefonisch. Damit soll ein unnötiges Zusammenholen von relevanten Einsatzkräften vermieden werden.

Maßnahmen vor Einsatzbeginn
Die richtigen Maßnahmen zu setzen, beginnt schon vor dem Ausrücken aus dem Feuerwehrhaus. Dies ist die Trennung von Einsatz- und Privatkleidung. Private Kleidungsstücke sind soweit als möglich abzulegen, das Ausrücken sollte, wie üblich, in adäquater Schutzbekleidung erfolgen. Wie in diesem Zusammenhang bekannt, sollten persönliche Gegenstände wie Uhr, Schmuck, Geldbörse, Handy usw. nicht in zum Einsatz mitgenommen werden, sondern im Spind bzw. im Feuerwehrhaus verbleiben.

Maßnahmen beim Einsatz
Für die Abwicklung der Einsatzaktivitäten, wie z.B. bei einem Verkehrsunfall, wird angeraten, immer an die Möglichkeit einer Infektion zu denken. Sohin sind das Anhusten bzw. das Anniesen durch den Verletzten, oder auch der Kontakt mit Körpersekreten des Verletzten, bestmöglich zu vermeiden. Daher wird neben der Verwendung von Einweghandschuhen auch das Tragen des Helms mit „geschlossenem“ Gesichtsschutzvisier als Mindestschutz angeraten.

Direkt an der Einsatzstelle, unmittelbar im Anschluss zur erfolgten Hilfeleistung, sind erste Desinfektionsmaßnahmen der Hände mittels alkoholischer Desinfektionsmittel durchzuführen.

Maßnahmen nach dem Einsatz
Beim Ablegen der Schutzausrüstung ist darauf zu achten, eine Eigenkontamination zu vermeiden. Kontaminierte bzw. verschmutzte Einsatz- oder Schutzkleidung ist am Einsatzort gesondert zu verpacken und nicht im Mannschaftsraum zu transportieren.

Eine gründliche Körperreinigung (Dusche, Haare waschen, Nagelpflege) zählt ebenso zur Einsatzhygiene wie das Essen, Trinken und Rauchen erst nach gründlicher Reinigung erfolgen sollte.

Aufenthalt im Rüsthaus reduzieren
Bitte auch den sozialen Kontakt im Rüsthaus auf das Notwendigste zu reduzieren, sollte es zu einer positiven Infektion eines Kameraden kommen besteht die Gefahr, dass die gesamte Wehr während der Quarantäne eine Zeit nicht einsatzfähig ist und die umliegenden Feuerwehrwehren unsere Aufgaben übernehmen müssen.

Keine Übungen, Schulungen und Sitzungen
Weiters möchte ich euch informieren, dass ab sofort sämtlicher Übungs- und Schulungsbetrieb abgesagt wird. Alle nicht notwendigen Sitzungen und Besprechungen sowie nicht notwendige Tätigkeiten werden ab sofort und bis auf weiteres in den kommenden Wochen auf ein absolutes Minimum reduziert bzw. gänzlich ausgesetzt.

Keine betriebsfremden Personen im Feuerwehrhaus
Der Zutritt betriebsfremder Personen in das Feuerwehrhaus ist mit sofortiger Wirkung zu unterbinden. Es ist alles zu unterlassen, was die Einsatzbereitschaft der einzelnen Feuerwehrmitglieder gefährden könnte. Feuerwehreinsatzkräfte sind Schlüsselpersonal und haben sich daher besonderen Maßstäben zu unterwerfen!

Behördlich angeordnete Quarantänemaßnahmen (unabhängig davon ob Kontakt- oder Verdachtsfall) bzw. diagnostizierte CoV-Infektionsfälle von Feuerwehrmitgliedern müssen umgehend an den Bereichsfeuerwehr-kommandanten bzw. an den Landesfeuerwehrverband (telefonisch über LLZ) gemeldet werden. Sollten innerhalb einer Feuerwehr mehrere behördliche Quarantänemaßnahmen verordnet worden sein und damit einhergehend die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr nicht mehr gewährleistet sein, ist dies umgehend dem Bereichsfeuerwehrverband und der Landesleitzentrale zu melden und der Status der Feuerwehr auf „nicht einsatzbereit“ zu setzen.

Feuerwehrmitglieder, die grippeähnliche Symptome aufweisen oder seit 28.2.2020 in Quarantänegebieten waren – oder Kontakt zu dort gewesenen Personen hatten/haben –sind umgehend für zumindest 14 Tage dienstfrei zu stellen.

Als Feuerwehrmitglieder genießen wir in der Öffentlichkeit hohes Ansehen und haben Vorbildwirkung. Dieser Vorbildrolle gilt es nun unsererseits gerecht zu werden und den dargelegten Empfehlungen Folge zu leisten. Ausdrücklich erwähne ich, dass der Einsatzdienst – und alle dazu erforderlichen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung desselben – von diesen zuvor angeführten Empfehlungen selbstrebend ausgenommen bleiben.

Um unseren so wichtigen Dienst an der Gesellschaft im Mariazellerland auch in diesen herausfordernden Tagen aufrechtzuerhalten, ist es unsere Pflicht und Aufgabe, dafür zu sorgen, eine mögliche Schwächung unserer Feuerwehren hintanzustellen.

HBI Andreas Haring